Die Bearbeitungszeit eines Gutachtenauftrages liegt derzeit bei ca. 3 Monaten.
Die Gutachtenerstellung erfolgt in Abhängigkeit des Eingangsdatums und meiner Bearbeitungskapazität. Nach Sichtung der mir zur Verfügung stehenden Akten vereinbare ich einen Gesprächstermin mit der/dem Zeug/in, welcher als Präsenztermin durchgeführt wird. Die Fertigstellung des vorläufigen (schriftlichen) Gutachtens erfolgt in der Regel ca. sechs bis acht Wochen nach dem Begutachtungstermin. Im Falle von Verzögerungen während des Bearbeitungsprozesses informiere ich umgehend die/den Auftraggeber/in.
Zur Auftragserteilung senden Sie gerne vorab eine kurze E-Mail oder nutzen die Schaltfläche „Gutachten anfragen“.
In Absprache kann in besonders dringenden Fällen (z. B. Haftsachen, Begutachtungen aus einer aktuell laufenden Hauptverhandlung) eine Priorisierung dieses Eilfalls vorgenommen werden. Dazu bitte ich Sie um direkte telefonische Kontaktaufnahme vor Auftragserteilung.