Als psychologische Sachverständige erstelle ich im Strafrecht Gutachten, insbesondere zu Fragen der Schuldfähigkeit und Kriminalprognose. Dabei arbeite ich wissenschaftlich fundiert, methodisch transparent und einzelfallbezogen – mit Fachwissen, praktischer Erfahrung und wissenschaftlicher Methodik.
Das Angebot bezieht sich auf folgende Gutachten:
Forensisch-psychologische Gutachten zur Frage der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB)
Kriminalprognostische Gutachten im Rahmen des Stravollzugs und Maßregelvollzugs (§§ 63, 64, 66 StGB)
Meine gutachterliche Tätigkeit im Bereich der Schuldfähigkeit und Kriminalprognose orientiert sich an den Mindeststandards für forensisch-psychologische Begutachtungen, wie sie unter anderem von Böttcher (2014) formuliert wurden. Diese Standards stellen sicher, dass sowohl die diagnostische Vorgehensweise als auch die prognostische Einschätzung methodisch fundiert, nachvollziehbar und überprüfbar erfolgen. Jeder Einzelfall wird auf der Grundlage empirisch bewährter Verfahren unter Berücksichtigung aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Anwendung meiner psychologischen Fachkunde differenziert geprüft.
Durch meine beruflichen Erfahrungen im Strafvollzug sowie in der Psychiatrie fließt in jedes meiner Gutachten besonderes Fachwissen ein.
Derzeit nehme ich Gutachtenaufträge aus den Bundesgebieten Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz an.
Ich erstelle grundsätzlich keine Privatgutachten.