✔ zur Fragestellung der Glaubhaftigkeit von ZeugInnenaussagen
✔ in Bezug auf sozialrechtliche Fragestellungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
✔ Im gesamten Bundesgebiet
✔ zur Fragestellung der Schuldfähigkeit ( § 20, 21 StGB)
✔ zur Frage der Unterbringung( § 63, 64 StGB)
✔ zur Frage von Lockerungen, Kriminalprognose und anderen Fragestellungen
✔ Im Bundesgebiet Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz
Derzeit ist eine schriftliche Gutachtenerstattung binnen 3 Monaten möglich. Insgesamt orientiert sich die Bearbeitungsdauer am Eingangsdatum und den aktuellen Kapazitäten.
Im Falle einer kurzfristigen Auftragserteilung oder im Eilfall ist mir eine unmittelbare Übernahme möglich. Hierzu bitte ich Sie mich Vorab per Email oder telefonisch zu kontaktieren.
Mein Name ist Annika Buchholz (M. Sc. Psychologin) und ich arbeite als psychologische Sachverständige im Strafrecht. Die Qualität meiner Gutachten wird durch engmaschige Supervisionen und Weiterbildung zur Fachpsychologin für Rechtspsychologie (BDP/DGPs) gewährleistet.